AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma WMT-Services GmbH

WMT-Services GmbH
Am Galgenturm 1

97638 Mellrichstadt

Telefon: +49 (9776) 9576
Telefax: +49 (9776) 7119


Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Sie werden nur dann nur insoweit anerkannt, wie sie von uns zuvor schriftlich bestätigt wurden. Unsere Bedingungen gelten auch, wenn wir entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers kennen. Die Geltung der Geschäftsbedingungen wird zugleich auch für alle künftigen Verträge vereinbart. Unsere AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.

Verträge zwischen dem Besteller und uns sowie deren Änderung oder Ergänzung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für mündliche Abmachungen und Nebenabreden und für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Das gilt auch für diese Geschäftsbedingungen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung des jeweiligen Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Auftragsannahme
Unsere Angebote sind freibleiben. Jede Auftragsbestätigung steht unter dem Vorbehalt unserer Selbstbelieferung.

Der Besteller ist an seinen Auftrag gebunden. Er kann ihn widerrufen, wenn wir ihn nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragseingang bestätigt haben.

Der Umfang unserer Lieferpflichten, insbesondere hinsichtlich Mengen- und Beschaffenheitsangaben, ergibt sich ausschließlich aus unserem schriftlichen Angebot und / oder unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Garantien können nur wirksam erteilt werden, indem sie in unserer Auftragsbestätigung als solche eindeutig gekennzeichnet werden. Angaben in Prospekten, Katalogen etc. gelten, soweit sich aus dem Angebot und / oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, nur als annähernd.

Die Tauglichkeit unserer Produkte für einzelne Verwendungszwecke ergibt sich ausschließlich aus unseren Prospekten. Es ist ausschließlich Angelegenheit des Bestellers, die Tauglichkeit unserer Produkte für andere Zwecke (einschließlich der Weiterverarbeitung durch ihn und die Zwecke seiner Abnehmer) zu prüfen. Eine Haftung für die Tauglichkeit unserer gelieferten Artikel für die Zwecke des Bestellers setzt voraus, dass wir die Tauglichkeit weder prüfen noch schriftlich bestätigt oder ausdrücklich garantiert haben.

Preise und Zahlungen
Die Berechnung erfolgt in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen geltenden gesetzlichen Höhe. Unsere Preise verstehen sich ab Lieferwerk. Verpackung, Fracht, Zollgebühren sowie Abnahmezeugnisse und Materialbescheinigungen werden gesondert berechnet, sofern diese nicht bereits im Teilepreis enthalten sind. Ist ausnahmsweise frachtfreie Lieferung vereinbart, sind wir berechtigt, nach Auftragsbestätigung eintretende Frachterhöhungen dem Besteller anzulasten.

Unsere Rechnungen sind vorbehaltliche einer anderslautenden Auftragsbestätigung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum Netto zu zahlen. Zahlungen mit Wechsel sind ausgeschlossen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, bankübliche Zinsen ab Fälligkeitsdatum in Rechnung zu stellen, ohne dass es hierzu einer besonderen Mahnung bedarf. Zahlungen des Bestellers werden stets zur Tilgung der ältesten fälligen Verbindlichkeit verwendet.

Unsere Rechnungen werden auch auf dem auf elektronischem Weg abgerechnet und grundsätzlich werden alle Rechnungen elektronisch verschickt.

Bei Nichteinhaltung unsere Zahlungsbedingungen oder Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Lieferanten zu mindern geeignet sind, werden alle unseren Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller sofort fällig. Außerdem sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen, auch soweit diese auf einer anderweitigen Bestellung beruhen, zurückzustellen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder ausreichende Sicherheitsleistung auszuführen.

Darüber hinaus sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Besteller innerhalb einer von uns gesetzten Frist weder die Gegenleistung bewirkt noch Sicherheit geleistet hat.

Die Geltendmachung von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten ist nur bei von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Der Besteller ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch uns, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten. Wir sind berechtigt, sämtliche Ansprüche an dem Vertragsverhältnis ohne Einwilligung des Bestellers abzutreten.

Bei Zahlungsverzug erlauben wir uns, pro Tag den Rechnungsbruttobetrag mit dem aktuellen Basiszinssatz (siehe Internet) zzgl. 5% Verzugszinsen (Sollzinsen) auf den Bruttorechnungsbetrag auf unserer Rechnung, zu berechnen.

Lieferungen
Lieferfristen und Liefertermine sind stets unverbindlich, es sein denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich garantiert. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn alle kundenseitig zu liefernden Einzelheiten einer Bestellung, wie Zeichnungen, Maßangaben, beizustellenden Teile, geklärt sind und ggf. erforderliche Genehmigungen oder Freigaben vorliegen. Für den Fall vereinbarter Anzahlungen beginnt die Lieferzeit mit deren Eingang.

Lieferungen erfolgen, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Gefahr des Bestellers und werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers auf seine Kostengegen Transportschäden versichert. Verpackungsmaterial wird dem Besteller zum Selbstkostenpreis berechnet.

Von uns nicht zu vertretende Lieferverzögerungen, insbesondere aufgrund höherer Gewalt oder Streiks, Betriebsstörungen bei uns oder unseren Vorlieferanten, verlängern eine vereinbarte Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Ist die vereinbarte Lieferzeit in solchen Fällen bereits um mehr als 10 Wochen überschritten, so haben wir und der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Vorher besteht das Rücktrittsrecht nur dann, wenn wir dem Besteller schriftlich mitgeteilt haben, dass die Leistung durch uns nicht oder nicht mehr erbracht werden kann. Vorstehende Einschränkung gilt nicht für Fixgeschäfte.

Bei Nichteinhaltung vereinbarter Liefertermine ist der Besteller verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erklärt der Besteller nicht bereits mit der Fristsetzung, ob er weiter auf Erfüllung der Verpflichtungen besteht oder von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchte und geht eine solche Erklärung nicht innerhalb einer weiteren Frist von 2 Wochen bei uns ein, so sind wir zum Rücktritt vom geschlossenem Vertrag berechtigt, sofern wir den Besteller hiervon schriftlich in Kenntnis gesetzt haben. Das Recht des Bestellers, Schadenersatz zu verlangen, bleibt hiervon unberührt und richtet sich im Übrigen nach den Voraussetzungen in Ziffer 8.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

Abnahme
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anzeige der Versandbereitschaft zu übernehmen. Geschieht dies, gleich aus welchen Gründen, nicht, so geht die Gefahr und Kosten der Lagerung auf den Besteller über.

Bei einem Kauf auf Abruf hat der Besteller die Ware spätestens drei Monate nach Anzeige der Versandbereitschaft abzurufen.

Gerät der Besteller mit der Abnahme oder dem Abruf in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und ohne die Notwendigkeit des Nachweises 30 % des vereinbarten Preises als Schadenersatz zu fordern. Dem Besteller bleibt es vorbehalten nachzuweisen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Unser Recht, den tatsächlichen Schaden geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der angelieferten Ware (Vorbehaltsware) geht erst mit der endgültigen Bezahlung sämtlicher Forderungen auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandener und noch entstehender Forderungen auf den Besteller über. Bei mehreren Forderungen oder laufenden Rechnungen gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch auf die durch Verbindung, Vermischten oder Verarbeitung einstehenden neuen Waren im Verhältnis des Rechnungswertes der verbundenen oder vermischten Waren.

Der Besteller hat für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes die gelieferten Gegenstände / Waren gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschäden mindestens in Höhe des Kaufpreises zu versichern und das Bestehen der Versicherung auf Verlangen nachzuweisen. Der Besteller tritt bereits jetzt die Ansprüche aus diesen Versicherungen an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir mit dieser Vereinbarung hiermit an. Das Eigentum an der angelieferten Ware (Vorbehaltsware) geht erst mit der endgültigen Bezahlung sämtlicher Forderungen auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandener und noch entstehender Forderungen auf den Besteller über. Bei mehreren Forderungen oder laufenden Rechnungen gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die

Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch auf die durch Verbindung, Vermischten oder Verarbeitung einstehenden neuen Waren im Verhältnis des Rechnungswertes der verbundenen oder vermischten Waren.

Der Besteller hat für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes die gelieferten Gegenstände / Waren gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschäden mindestens in Höhe des Kaufpreises zu versichern und das Bestehen der Versicherung auf Verlangen nachzuweisen. Der Besteller tritt bereits jetzt die Ansprüche aus diesen Versicherungen an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir mit dieser Vereinbarung hiermit an.
Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Verpfänden oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Besteller bereits jetzt sicherheitshalber im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Der Besteller wird unwiderruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Vereinnahmte Zahlungen aus dem Verkauf unsere Lieferungen oder aus jedem anderen Rechtsgrund werden treuhänderisch für uns empfangen und verwahrt. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nach, so ist der Besteller auf unser Verlangen hin verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das fremde Eigentum hingewiesen und uns unverzüglich von den Zugriffen unterrichten.

Bei Zahlungsrückstand des Bestellers von mehr als 3 Wochen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, ohne dass es hierzu eines Rücktritts vom Vertrag bedarf, und Räume zu betreten, in denen die Vorbehaltsware lagert. Eventuell bestehende Herausgabeansprüche gegen Dritte tritt der Besteller bereits jetzt an uns ab. Unser Recht, Schadenersatz zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.

Übersteigt der Wert aller Vorbehaltswaren und sonstige Sicherheiten des Bestellers die gesicherten Forderungen um mehr als 20 %, so kann der Besteller insoweit Freigabe von Vorbehaltsware oder Sicherheiten nach unsere Wahl verlangen.

Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln
Erkennbare Mängel sind vom Besteller innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu rügen. Mängel, die auch bei ordnungsgemäßer Prüfung bei Warenannahme nicht erkennbar waren, sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Feststellung schriftlich zu rügen. Zur Wahrung der Rechte des Bestellers genügt die Absendung der Mängelrüge innerhalb der vorstehenden Fristen.

Begründete und ordnungsgemäße gerügte Mängel verpflichten uns, die fehlerhafte Ware innerhalb einer angemessenen Lieferzeit nach unserer Wahl entweder zu reparieren oder gegen eine fehlerfreie auszutauschen.

Solange wir unseren Verpflichtungen zur Nacherfüllung, insbesondere zur Behebung von Mängeln oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache nachkommen, hat der Besteller kein Recht, eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nacherfüllung vorliegt. Das ist insbesondere der Fall, wenn wir entweder die Reparatur und den Umtausch ablehnen oder beides für den Besteller unzumutbar ist oder wir uns auf seine begründete Beanstandung innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens drei Wochen nicht äußern oder die Reparatur nicht zum Erfolg führt bzw. die Ersatzlieferung ebenfalls mängelbehaftet ist und dies von ihm ordnungsgemäß im Sinne von Ziffer 7.1 oben gerügt worden ist. Ein Recht zum Rücktritt und ein Anspruch auf Schadenersatz statt der ganzen Leistung besteht jedoch nur dann, wenn der Mangel nicht unerheblich ist. Das Recht des Bestellers, Schadenersatz zu verlangen, richtet sich in jedem Fall nach den Voraussetzungen in Ziffer 8. § 444 BGB bleibt unberührt.

Ansprüche wegen Mängeln der Sache bestehen nicht, wenn der Besteller eigenmächtig Reparaturversuche unternimmt oder unternehmen lässt.

Ein Rücktrittsrecht und ein Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung wegen Verletzung von nicht leistungsbezogenen Pflichtengem § 241 Abs. BGB steht dem Besteller über die gesetzliche Voraussetzung hinaus nur dann zu. Wenn er uns vorher schriftlich abgemahnt hat und die Pflichtverletzung durch uns oder unsere Lieferanten dennoch nicht unterlassen hat.

Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang. Verschleißteile (Dichtungen, Membranen usw.) sind von einer Gewährleistung ausgenommen. Im Rahmen der Gewähr für bestimmte Eigenschaften gilt Punkt 2.3.

Wir sind berechtigt, Ansprüche auf Gewährleistung abzulehnen, soweit sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet.

Schadenersatz und Haftung
Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, separate Aufwendungen, auf Schadensersatzansprüche Dritter, sowie aus sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffungsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.

Die Haftungsbeschränkung und Ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens unsererseits entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetzt sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Verjährung
Mängelansprüche verjähren innerhalb von 9 Monaten seit Ablieferung der Ware beim Besteller.

Schadenersatzansprüche, soweit sie nicht in Zusammenhang mit dem Mangel stehen, verjähren innerhalb eines Jahres seit dem Schluss des Jahres, in dem der entstandenen Anspruch entstanden ist und der Besteller von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangte bzw. ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

Urheberrechte, Schutzrechte
Zeichnungen, technische Beschreibungen, Bedienungsanweisungen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen werden vom Besteller als unser Betriebsgeheimnis anerkannt und bleiben sein Eigentum. Sie dürfen ohne seine schriftliche Zustimmung weder kopiert, vervielfältigt noch anderweitig Dritten in irgendeiner Form zur Verfügung gestellt werden. Als Ausnahme von dieser Regel ist die Weitergabe von Zeichnungen an Lieferanten, die zur Kalkulation und oder Herstellung diese Zeichnungen benötigen. Die Weitergabe der Zeichnungen erfolgt, wenn möglich in einem neutralem Zustand. Diese Ausnahme bedarf keine weitere schriftliche Zustimmung des Anfragenden oder des Bestellers. Der Nachbau nach den uns vorliegenden Konstruktions- und sonstigen Unterlagen wird nur im Auftragsfall erfolgen.

Die Verantwortung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter trägt diejenige Partei, die die technische Ausführung vorschlägt oder Beschreibungen, Zeichnungen und sonstige Unterlagen zur Verfügung stellt.

Sonstige Vereinbarungen
Sollte ein Lieferant die geforderte Qualität, Quantität der durch WMT-Services bestellten Waren nicht erbringen, so behalten wir uns vor ihm eine angemessene Nachbesserungszeit einzuräumen um Mängel zu beseitigen. Dieses gilt auch bei Aufträgen für Musterbearbeitungen.

Bei Insolvenzverfahren von Bestellern haben wir das Recht, Bestellungen dem beauftragten Lieferanten bis zur endgültigen Klärung durch Insolvenzverwalter zu stornieren, bzw. diese ruhen zu lassen.

Bei Reklamationen behalten wir uns vor eine Bearbeitungsgebühr von min. Euro 50,00 je Reklamation zu erheben.

Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist unser Firmensitz 97638 Mellrichstadt, Gerichtsstand für unsere Rechtsbeziehungen im Sinne des HGB, ist Schweinfurt.. Wir sind berechtigt, auch ein anderes nach Gesetz zuständiges Gericht anzurufen.

Die Rechtsbeziehung zwischen Besteller und uns aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens und über den internationalen Verkauf.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen genau oder teilwiese unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine solche, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Notfalls gilt die einschlägige gesetzliche Bestimmung.